Sondengehen in Österreich

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Hinweis: Bitte beachte, dass hier keine verbindliche Rechtsauskunft erteilt werden kann. Bitte wende dich dafür an einen Rechtsanwalt oder an eine andere geeignete Stelle.

Das Sondengehen in Österreich, also die Suche mit einem Metalldetektor, ist offiziell nicht erlaubt. In Österreich gilt, im Gegensatz zu Deutschland oder der Schweiz, ein einheitliches Denkmalschutzgesetz für das gesamte Staatsgebiet.

In Österreich herrscht die Hadrianische Teilung, dernach alle Funde, deren Besitzer nicht mehr ermittelbar ist, zu gleichen Teilen zwischen Finder und Grundeigentümer geteilt werden. Ist der Grundeigentümer allerdings gleichzeitig der Staat, besitzt letzterer das Recht, auch gegen den Willen des Finders dessen Anteil zu einem angemessenen Preis anzukaufen.

Eine Genehmigung, die selten und nur für studierte Archäologen erteilt wird, ist eigentlich erforderlich, in Folge der österreichischen Rechtsprechung gehen viele Sondengänger jedoch das Allgemein als gering eingeschätzte Risiko ein, ohne Genehmigung vorzugehen. Hintergrund sind unter anderem kurze Verjährungsfristen im Denkmalschutz.

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