Sondengehen in Liechtenstein
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Das Sondengehen in Liechtenstein ist grundsätzlich verboten und wird streng verfolgt, Genehmigungen werden in der Regel nicht erteilt. In Liechtenstein gilt das Schatzregal, womit alle archäologischen Funde dem Staat zustehen. Auf das Einhalten des Kulturgutschutzes, der eine Ausfuhr von archäologischen Funden aus dem Fürstentum verbietet, wird besonders streng geachtet. Missachtungen wurden in der Vergangenheit mit hohen Geldstrafe geahndet.
Die Bevölkerung vor Ort wird umfassend darum gebeten, illegale Sondengänger zu melden. Nach Angaben der Landesarchäoligie „sind besonders die international bedeutenden Fundorte auf dem Eschnerberg sowie der Burghügel Gutenberg betroffen.“ Nach Angaben der Behörden gibt es im Land systematische Aktivitäten von Raubgräbern.[1]
Weblinks
- Pressemitteilung der Liechtensteiner Landesarchäologie 14. Februar 2011)
Einzelnachweise
- ↑ Zitat aus einer Pressemitteilung, ca. 2009: „Meistens werden illegale Ausgrabungen auf markanten Hügelkuppen, an Waldrändern und in Waldgebieten vorgenommen. Sehr oft handelt es sich dabei um bereits bekannte archäologische Fundplätze oder um deren unmittelbare Umgebung. In Liechtenstein sind besonders die international bedeutenden Fundorte auf dem Eschnerberg sowie der Burghügel Gutenberg betroffen.“ (Quelle)
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