Sondengehen in der Schweiz

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Hinweis: Bitte beachte, dass hier keine verbindliche Rechtsauskunft erteilt werden kann. Bitte wende dich dafür an einen Rechtsanwalt oder an eine andere geeignete Stelle.

Das Sondengehen in der Schweiz, also die Suche mit einem Metalldetektor, unterliegt der Gesetzgebung der Kantone. In der gesamten Schweiz herrscht ein Schatzregal, demnach alle Funde von archäologischem Wert automatisch in den Besitz des Kantons übergehen, in dem der Fund getätigt wurde.

Wer in der Schweiz mit einem Metalldetektor suchen möchte, benötigt die Genehmigung der Kantonsarchäologie und des Grundeigentümers. Genehmigungen in der Schweiz werden selten erteilt, mittlerweile haben hartnäckige und seriöse Interessenten allerdings eine durchaus vorhandene Chance, eine Genehmigung zu erhalten. Hintergrund sind die zunehmenden Streichungen finanzieller Mittel für denkmalschutzrechtliche Aspekte, die dazu führen, dass die Kantonsarchäologie auf ehrenamtliche Mitarbeiter angewiesen ist. Weiterhin ist dies aber von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Voraussetzung ist in jedem Fall, nicht nur einen formlosen Antrag zu stellen, sondern gezielt das Gespräch mit den Zuständigen zu suchen und ernsthaftes historisches Interesse deutlich zu machen.


Sondengehen

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