Sondengehen in Österreich
Hinweis: Bitte beachte, dass hier keine verbindliche Rechtsauskunft erteilt werden kann. Bitte wende dich dafür an einen Rechtsanwalt oder an eine andere geeignete Stelle. |
Das Sondengehen in Österreich, also die Suche mit einem Metalldetektor, ist gesetzlich nur unklar geregelt und offiziell nicht erlaubt. In Österreich herrscht die Hadrianische Teilung, dernach alle Funde, deren Besitzer nicht mehr ermittelbar ist, zu gleichen Teilen zwischen Finder und Grundeigentümer geteilt werden. Eine Genehmigung, die selten erteilt wird, ist eigentlich erforderlich, in Folge der österreichischen Rechtsprechung gehen viele Sondengänger jedoch das Allgemein als gering eingeschätzte Risiko ein, ohne Genehmigung vorzugehen.
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