Sondengehen in Deutschland
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*Schleswig-Holstein (nach verpflichtendem Besuch eines kostenlosen, mehrtagigen Kurses) | *Schleswig-Holstein (nach verpflichtendem Besuch eines kostenlosen, mehrtagigen Kurses) | ||
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Version vom 29. Januar 2012, 23:19 Uhr
Hinweis: Bitte beachte, dass hier keine verbindliche Rechtsauskunft erteilt werden kann. Bitte wende dich dafür an einen Rechtsanwalt oder an eine andere geeignete Stelle. |
Das Sondengehen in Deutschland
Inhaltsverzeichnis |
Gesetzeslage
Die folgende Übersicht bezieht sich auf die Ackersuche, das heißt, die einzig archäoligisch vertretbare Suche in gestörtem Boden. Strandsuche ist an öffentlichen Stränden meist erlaubt oder zumindest geduldet, die Wald- und Wiesensuche rechtlich betrachtet nur in Bayern. Notwendig ist bei der Ackersuche grundsätzlich das Einverständnis des Grundstückeigentümers.
Sondengehen erlaubt
Das Sondengehen ist auch ohne Nachforschungsgenehmigung gestattet.
- Bayern
Sondengehen mit Genehmigung erlaubt
Um eine Sonde verwenden zu dürfen, ist eine Genehmigung von Nöten.
- Bremen
- Hamburg
- Hessen (für sehr erfahrene Sondengänger auch Genehmigung für Wald- und Wiesensuche möglich)
- Mecklenburg-Vorpommern (nach verpflichtendem Besuch Kurses)
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen (kostenpflichtig)
- Rheinland-Pfalz (Mainz und Koblenz stehen Nachforschungsgenehmigungen sehr kritisch gegenüber)
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt (unterschiedliche Handhabung, nicht im ganzen Bundesland)
- Schleswig-Holstein (nach verpflichtendem Besuch eines kostenlosen, mehrtagigen Kurses)
- Thüringen (unterschiedliche Handhabung, nicht im ganzen Bundesland)
Sondengehen verboten
In folgenden Ländern wäre eine Nachforschungsgenehmigung von Nöten, wird aber nicht erteilt oder nur unter Bedingungen, die von einer Privatperson kaum erfüllbar sind.
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Saarland
Sondengehen |
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