Sondengehen in Deutschland

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== Gesetzeslage ==
 
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Die folgende Übersicht bezieht sich auf die [[Ackersuche]], das heißt, die einzig [[Archäologie|archäoligisch]] vertretbare Suche in gestörtem Boden. [[Strandsuche]] ist an öffentlichen Stränden meist erlaubt oder zumindest geduldet, die [[Wald- und Wiesensuche]] rechtlich betrachtet nur in Bayern. Notwendig ist bei der Ackersuche grundsätzlich das Einverständnis des Grundstückeigentümers.
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Die folgende Übersicht bezieht sich auf die [[Ackersuche]], das heißt, die einzig [[Archäologie|archäoligisch]] vertretbare Suche in gestörtem Boden. [[Strandsuche]] ist an öffentlichen Stränden meist erlaubt oder zumindest geduldet, die [[Wald- und Wiesensuche]] rechtlich betrachtet nur in Bayern. Notwendig ist bei der Ackersuche grundsätzlich das Einverständnis des Grundstückeigentümers. Details sind den jeweiligen Artikeln zu den einzelnen Bundesländern zu entnehmen.
  
 
=== Sondengehen erlaubt ===
 
=== Sondengehen erlaubt ===
 
Das Sondengehen ist auch ohne [[Nachforschungsgenehmigung]] gestattet.
 
Das Sondengehen ist auch ohne [[Nachforschungsgenehmigung]] gestattet.
*Bayern
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*[[Sondengehen in Bayern|Bayern]]
  
 
=== Sondengehen mit Genehmigung erlaubt ===
 
=== Sondengehen mit Genehmigung erlaubt ===
 
Um eine Sonde verwenden zu dürfen, ist eine Genehmigung von Nöten.
 
Um eine Sonde verwenden zu dürfen, ist eine Genehmigung von Nöten.
*Bremen
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*[[Sondengehen in Bremen|Bremen]]
*Hamburg
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*[[Sondengehen in Hamburg|Hamburg]]
*Hessen (für sehr erfahrene Sondengänger auch Genehmigung für Wald- und Wiesensuche möglich)
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*[[Sondengehen in Hessen|Hessen]] (für sehr erfahrene Sondengänger auch Genehmigung für Wald- und Wiesensuche möglich)
*Mecklenburg-Vorpommern (nach verpflichtendem Besuch Kurses)
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*[[Sondengehen in Mecklenburg-Vorpommern|Mecklenburg-Vorpommern]] (nach verpflichtendem Besuch Kurses)
*Niedersachsen
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*[[Sondengehen in Niedersachsen|Niedersachsen]]
*Nordrhein-Westfalen (kostenpflichtig)
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*[[Sondengehen in Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]] (kostenpflichtig)
*Rheinland-Pfalz (Mainz und Koblenz stehen Nachforschungsgenehmigungen sehr kritisch gegenüber)
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*[[Sondengehen in Rheinland-Pfalz|Rheinland-Pfalz]] (Mainz und Koblenz stehen Nachforschungsgenehmigungen sehr kritisch gegenüber)
*Sachsen
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*[[Sondengehen in Sachsen|Sachsen]]
*Sachsen-Anhalt (unterschiedliche Handhabung, nicht im ganzen Bundesland)
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*[[Sondengehen in Sachsen-Anhalt|Sachsen-Anhalt]] (unterschiedliche Handhabung, nicht im ganzen Bundesland)
*Schleswig-Holstein (nach verpflichtendem Besuch eines kostenlosen, mehrtagigen Kurses)
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*[[Sondengehen in Schleswig-Holstein|Schleswig-Holstein]] (nach verpflichtendem Besuch eines kostenlosen, mehrtagigen Kurses)
*Thüringen (unterschiedliche Handhabung, nicht im ganzen Bundesland)
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*[[Sondengehen in Thüringen|Thüringen]] (unterschiedliche Handhabung, nicht im ganzen Bundesland)
  
 
=== Sondengehen verboten ===
 
=== Sondengehen verboten ===
 
In folgenden Ländern wäre eine Nachforschungsgenehmigung von Nöten, wird aber nicht erteilt oder nur unter Bedingungen, die von einer Privatperson kaum erfüllbar sind.
 
In folgenden Ländern wäre eine Nachforschungsgenehmigung von Nöten, wird aber nicht erteilt oder nur unter Bedingungen, die von einer Privatperson kaum erfüllbar sind.
*Baden-Württemberg
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*[[Sondengehen in Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]]
*Berlin
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*[[Sondengehen in Berlin|Berlin]]
*Brandenburg
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*[[Sondengehen in Brandenburg|Brandenburg]]
*Saarland  
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*[[Sondengehen in Saarland|Saarland]]
  
  
 
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{{Vorlage:Sondengehen}}
 
[[Kategorie:Gesetzeslage (Sondengehen)]]
 
[[Kategorie:Gesetzeslage (Sondengehen)]]

Version vom 30. Januar 2012, 00:10 Uhr

Hinweis: Bitte beachte, dass hier keine verbindliche Rechtsauskunft erteilt werden kann. Bitte wende dich dafür an einen Rechtsanwalt oder an eine andere geeignete Stelle.

Das Sondengehen in Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Gesetzeslage

Die folgende Übersicht bezieht sich auf die Ackersuche, das heißt, die einzig archäoligisch vertretbare Suche in gestörtem Boden. Strandsuche ist an öffentlichen Stränden meist erlaubt oder zumindest geduldet, die Wald- und Wiesensuche rechtlich betrachtet nur in Bayern. Notwendig ist bei der Ackersuche grundsätzlich das Einverständnis des Grundstückeigentümers. Details sind den jeweiligen Artikeln zu den einzelnen Bundesländern zu entnehmen.

Sondengehen erlaubt

Das Sondengehen ist auch ohne Nachforschungsgenehmigung gestattet.

Sondengehen mit Genehmigung erlaubt

Um eine Sonde verwenden zu dürfen, ist eine Genehmigung von Nöten.

Sondengehen verboten

In folgenden Ländern wäre eine Nachforschungsgenehmigung von Nöten, wird aber nicht erteilt oder nur unter Bedingungen, die von einer Privatperson kaum erfüllbar sind.



Sondengehen

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