Sondengehen in Deutschland

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Das '''Sondengehen in Deutschland'''  
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Das '''Sondengehen in Deutschland''' unterliegt den Regelungen der [[Denkmalschutgesetz]]e der einzelnen Bundesländer. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Deutschland unter den westeuropäischen Staaten eher als „sondengängerfreundlich“ gilt, im Gegensatz zu Staaten wie Frankreich oder der Schweiz. Allgemeine Aussagen sind nicht zu treffen, daher dient diese Seite in erster Linie dazu, einen Überblick zu liefern.
  
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Die folgende Übersicht bezieht sich auf die [[Ackersuche]], das heißt, die einzig [[Archäologie|archäoligisch]] vertretbare Suche in gestörtem Boden. [[Strandsuche]] ist an öffentlichen Stränden meist erlaubt oder zumindest geduldet, die [[Wald- und Wiesensuche]] rechtlich betrachtet nur in Bayern. Notwendig ist bei der Ackersuche grundsätzlich das Einverständnis des Grundstückeigentümers. Für die Suche auf [[Bodendenkmal|Bodendenkmälern]] werden, egal ob sie auf gestörtem oder ungestörtem Boden liegen, grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt. Details sind den jeweiligen Artikeln zu den einzelnen Bundesländern zu entnehmen.
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Grundsätzlich basieren die für Sondengänger relevanten Abschnitte der Denkmalschutzgesetze in Deutschland auf zwei Prinzipien: dem [[Schatzregal]] oder der [[Hadrianische Teilung|hadrianischen Teilung]], in verschiedenen Abstufungen. Das Schatzregal sieht vor, dass historisch bedeutende Funde automatisch dem Land zufallen, die hadrianische Teilung bestimmt, dass jeder Fund zu gleichen Teilen zwischen Finder und Grundeigentümer geteilt wird. In Deutschland herrscht in 14 Bundesländern das Schatzregal, in Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt die hadrianische Teilung. Bis ins Jahr 2011 hinein galt auch in Hessen die hadrianische Teilung.
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*[[Sondengehen in Hamburg|Hamburg]]
 
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*[[Sondengehen in Hessen|Hessen]] (für sehr erfahrene Sondengänger auch Genehmigung für Wald- und Wiesensuche möglich)
 
*[[Sondengehen in Hessen|Hessen]] (für sehr erfahrene Sondengänger auch Genehmigung für Wald- und Wiesensuche möglich)
*[[Sondengehen in Mecklenburg-Vorpommern|Mecklenburg-Vorpommern]] (nach verpflichtendem Besuch Kurses)
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*[[Sondengehen in Mecklenburg-Vorpommern|Mecklenburg-Vorpommern]] (nach verpflichtendem Besuch eines Kurses)
 
*[[Sondengehen in Niedersachsen|Niedersachsen]]
 
*[[Sondengehen in Niedersachsen|Niedersachsen]]
 
*[[Sondengehen in Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]] (kostenpflichtig)
 
*[[Sondengehen in Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]] (kostenpflichtig)
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=== Sondengehen verboten ===
 
=== Sondengehen verboten ===
In folgenden Ländern wäre eine Nachforschungsgenehmigung von Nöten, wird aber nicht erteilt oder nur unter Bedingungen, die von einer Privatperson kaum erfüllbar sind.
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In folgenden Ländern wäre eine Nachforschungsgenehmigung von Nöten, wird aber nicht erteilt oder nur unter Bedingungen, die von einer Privatperson ohne archäologische Ausbildung nicht erfüllbar sind.
 
*[[Sondengehen in Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]]
 
*[[Sondengehen in Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]]
 
*[[Sondengehen in Berlin|Berlin]]
 
*[[Sondengehen in Berlin|Berlin]]

Version vom 5. April 2012, 22:49 Uhr

Hinweis: Bitte beachte, dass hier keine verbindliche Rechtsauskunft erteilt werden kann. Bitte wende dich dafür an einen Rechtsanwalt oder an eine andere geeignete Stelle.

Das Sondengehen in Deutschland unterliegt den Regelungen der Denkmalschutgesetze der einzelnen Bundesländer. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Deutschland unter den westeuropäischen Staaten eher als „sondengängerfreundlich“ gilt, im Gegensatz zu Staaten wie Frankreich oder der Schweiz. Allgemeine Aussagen sind nicht zu treffen, daher dient diese Seite in erster Linie dazu, einen Überblick zu liefern.

Inhaltsverzeichnis

Schatzregal oder hadrianische Teilung

Grundsätzlich basieren die für Sondengänger relevanten Abschnitte der Denkmalschutzgesetze in Deutschland auf zwei Prinzipien: dem Schatzregal oder der hadrianischen Teilung, in verschiedenen Abstufungen. Das Schatzregal sieht vor, dass historisch bedeutende Funde automatisch dem Land zufallen, die hadrianische Teilung bestimmt, dass jeder Fund zu gleichen Teilen zwischen Finder und Grundeigentümer geteilt wird. In Deutschland herrscht in 14 Bundesländern das Schatzregal, in Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt die hadrianische Teilung. Bis ins Jahr 2011 hinein galt auch in Hessen die hadrianische Teilung.

Die einzelnen Bundesländer

Die folgende Übersicht bezieht sich auf die Ackersuche, das heißt, die Suche in gestörtem Boden. Strandsuche ist an öffentlichen Stränden meist erlaubt oder zumindest geduldet, die Wald- und Wiesensuche, also die Suche in ungestörtem Boden, nur in Bayern und mit einer äußerst selten vergebenen Sondergenehmigung in einigen anderen Bundesländern. Notwendig ist bei der Suche grundsätzlich das Einverständnis des Grundstückeigentümers. Für die Suche auf Bodendenkmälern werden, egal ob sie auf gestörtem oder ungestörtem Boden liegen, grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt. Details sind den jeweiligen Artikeln zu den einzelnen Bundesländern zu entnehmen. Es sei der Hinweis angebracht, dass sich die Verhältnisse häufig ändern und die folgende Auflistung nur der Einstieg in eine genauere Recherche darstellen sollte.

Sondengehen erlaubt

Das Sondengehen ist auch ohne Nachforschungsgenehmigung gestattet.

  • Bayern (de jure ist es in Bayern so, dass Nachforschungsgenehmigungen nicht erteilt werden – man braucht aber eben auch keine)

Sondengehen mit Genehmigung erlaubt

Um eine Sonde verwenden zu dürfen, ist eine Genehmigung von Nöten.

Sondengehen verboten

In folgenden Ländern wäre eine Nachforschungsgenehmigung von Nöten, wird aber nicht erteilt oder nur unter Bedingungen, die von einer Privatperson ohne archäologische Ausbildung nicht erfüllbar sind.



Sondengehen

AckersucheWald- und WiesensucheStrandsucheMilitariasucheAuftragssucheUnterwassersucheMeteoritensuche


MetalldetektorGrabungswerkzeug


Gesetzeslage: Sondengehen in DeutschlandSondengehen in der SchweizSondengehen in ÖsterreichSondengehen in LiechtensteinSondengehen im Ausland

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